Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Gebäudetrocknung Simon GmbH

Allgemein:

Die nachstehenden Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungs- und Leistungsbedingungen gegenüber dem Auftraggeber.
Sie gelten auch dann, wenn wir uns zukünftig nicht ausdrücklich darauf berufen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Angebote:

Alle Angebote sind, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde bis zur schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsangebotes bedürfen der Schriftform.
Sämtliche Angebote, Preislisten, Zeichnungen sowie Werbeunterlagen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ausführung/ Leistungsumfang:

Die Leistung beschränkt sich auf die Bereitstellung der in dem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Anlagen, Geräten und technischen Einrichtungen sowie auf die angegebenen Arbeiten. Zusätzliche, vom Leistungsumfang des Vertrags nicht umfasste aber notwendige Arbeiten, können nach Bestätigung durch den Auftraggeber von der Gebäudetrocknung Simon GmbH oder einem von der Gebäudetrocknung Simon GmbH beauftragten Subunternehmer ausgeführt werden.
Ereignisse höherer Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen, Streiks) und die die termingemäße Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinaus zu schieben oder, wenn uns die Leistung dadurch unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Preise, Zahlung:

Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zurzeit gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Die Berechnung der in dem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Anlagen, Geräte und technischen Einrichtungen erfolgt jeweils pro angefangenen Kalendertag.
Beträgt die vereinbarte Frist für unsere Leistung länger als einem Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Dienstleistung und Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
Der vereinbarte Preis bezieht sich nicht auf die Kosten für den Energieverbrauch der Trocknungsanlagen sowie Kosten für den Anschluss an das Verteilernetz.
Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Gebäudetrocknung Simon GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Installation der Trocknungsanlagen, zur Schadensanierung oder anderen durch die Gebäudetrocknung Simon GmbH errichteten Anlagen ihrem Bestimmungszweck gemäß laufen können, insbesondere dass keine Nachtabschaltungen vorgenommen werden.
Können Anlagen aufgrund von Störungen oder Außerbetriebsetzungen (insbesondere Nachtabschaltungen) nicht eingesetzt werden und verzögert sich der Erfolg des Auftrages hierdurch, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgeldes dennoch in vollem Umfang bestehen.
Störungen sind unverzüglich, wenn möglich telefonisch der Gebäudetrocknung Simon GmbH mitzuteilen, damit wir erforderlichenfalls einen Austausch vornehmen können.
Der Auftraggeber hat die für den Betrieb der Anlagen und Geräte erforderliche Energie bauseits kostenlos zu stellen. Der Energieverbrauch wird auf Wunsch auf der Rechnung ausgewiesen.

Für die bauseitigen elektrischen oder technischen Anlagen übernehmen wir keine Gewähr. Die Anlagen müssen den Anforderungen unseren Arbeiten entsprechend gerüstet sein.
Verdeckte Leitungen sind für unsere Arbeiten vorher kenntlich zu machen oder es ist uns ein Leitungsplan vorzulegen. Eine Überprüfung obliegt dem Auftraggeber bzw. Anschlussinhaber. Für Schäden bei Überlastungen oder mechanischen Beschädigungen o. a. können wir nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der Auftraggeber die tägliche Entleerung der Wasserauffangbehälter.

Alle beim Auftraggeber oder angewiesenen Einsatzorten des Auftraggebers installierten oder vorgehaltenen Anlagen, Maschinen und Geräten sind nicht in Ihrer ursprünglichen und sinngemäßen Zweckbindung zu verändern.
Bedienungsanweisungen und Hinweise, die ausgehändigt werden, sind zwingend zu beachten.
Änderungen müssen mit der Gebäudetrocknung Simon GmbH abgesprochen werden.
Für Beschädigungen oder Verlust der Anlagen, Maschinen, Geräte, Materialien und Zubehör, sowie Schäden die aus der Nichtbeachtung entstehen, haftet der Auftraggeber oder die Nutzer der Anlagen, Maschinen und Geräte.

Gewährleistung:

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Erbringung der Leistung bzw. nach der Lieferung der Ware schriftlich spezifiziert gerügt werden.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserem Ermessen eine Nachbesserung.
Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
Die Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Haftung:

Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für uns selbst, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit in diesen Bedingungen nicht abweichendes geregelt ist.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit- nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wir haften gegenüber Unternehmen bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten im Übrigen nicht.

Wir haften nicht für Schäden des Auftraggebers, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die der Auftraggeber versichert hat, für entgangenen Gewinn, Schäden aus einer Betriebsunterbrechung des Auftraggebers, sowie für Schäden, die der Auftraggeber durch mit seinem Abnehmer vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung in rechtlich zulässiger und zumutbarer Weise hätte beschränken können.

Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.

Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einer oder mehrere der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.

Gebäudetrocknung Simon GmbH - Magdeburg

Was mache ich bei einem Wasserschaden in meinem Haus

Sie haben einen Wasserschaden im Haus und brauchen Hilfe bei der Beseitigung des Wasserschadens? Wir sind Ihr Partner bei der Gebäudetrocknung.

Gründe für Wasserschäden

Die Gründe für Wasserschäden können vielfältig sein. Ein Grund ist zum Beispiel ein Rohrbruch im Badezimmer. Ebenso kann ein undichter Baustopfen im Badezimmer der Grund für feuchte Wände sein. Silikonversiegelungen können natürlich auch undicht werden und schon haben Sie einen Wasserschaden.

Wie hilft Gebäudetrocknung Simon

Gebäudetrocknung Simon Magdeburg hat langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Wohnhaustrockenlegung Wichtig bei jedem Wasserschaden ist schnelles Handeln und Sofortmaßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden. Vor Beginn und als Grundlage jeder Trocknung steht die Feuchtigkeitsmessung. Nicht immer ist die Ursache auf den ersten Blick zu erkennen. Um unnötiges Aufstemmen von Wänden und Fußböden zu vermeiden, gibt es verschiedene Messtechniken um die Leckage zu lokalisieren.


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